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   LSG Bayern, 13.03.2003 - L 10 AL 252/00   

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https://dejure.org/2003,19876
LSG Bayern, 13.03.2003 - L 10 AL 252/00 (https://dejure.org/2003,19876)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.03.2003 - L 10 AL 252/00 (https://dejure.org/2003,19876)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. März 2003 - L 10 AL 252/00 (https://dejure.org/2003,19876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung des Arbeitsamtes einen Rentenantrag zu stellen; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Schadensersatzinteresse als Feststellungsinteresse; Ausübung des Ermessens bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung; Anforderungen an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 42/99 R

    Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente ist Verwaltungsakt,

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2003 - L 10 AL 252/00
    Die Aufforderung der Beklagten vom 21.03.1997 zur Rentenantragstellung - die einen Verwaltungsakt darstellt (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 22; BSG SozR 3-4300 § 142 Nr. 1) - war rechtswidrig.

    Ist jedoch der zu erwartende Rentenzahlbetrag niedriger als die zu zahlende Alhi, liegt nach ständiger Rechtsprechung des BSG ein atypischer Fall vor, bei dem die Beklagte vor der Aufforderung zur Rentenantragstellung Ermessen auszuüben hat (BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R - BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 22; BSG Urteil vom 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R - BSG SozR 3-4300 § 142 Nr. 1).

  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Altersrente - Tatbestandswirkung der

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2003 - L 10 AL 252/00
    Die Aufforderung der Beklagten vom 21.03.1997 zur Rentenantragstellung - die einen Verwaltungsakt darstellt (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 22; BSG SozR 3-4300 § 142 Nr. 1) - war rechtswidrig.

    Ist jedoch der zu erwartende Rentenzahlbetrag niedriger als die zu zahlende Alhi, liegt nach ständiger Rechtsprechung des BSG ein atypischer Fall vor, bei dem die Beklagte vor der Aufforderung zur Rentenantragstellung Ermessen auszuüben hat (BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R - BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 22; BSG Urteil vom 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R - BSG SozR 3-4300 § 142 Nr. 1).

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2003 - L 10 AL 252/00
    Nach der Rechtsprechung (vgl zB BVerwG NVwZ 1992, 1092) kann Aussichtslosigkeit aber nur dann angenommen werden, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass ein Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht.
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Aufforderung zur Stellung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2003 - L 10 AL 252/00
    Ist jedoch der zu erwartende Rentenzahlbetrag niedriger als die zu zahlende Alhi, liegt nach ständiger Rechtsprechung des BSG ein atypischer Fall vor, bei dem die Beklagte vor der Aufforderung zur Rentenantragstellung Ermessen auszuüben hat (BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R - BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 22; BSG Urteil vom 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R - BSG SozR 3-4300 § 142 Nr. 1).
  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Ruhen - Zuerkennung und Höhe der Altersrente -

    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2003 - L 10 AL 252/00
    Ist jedoch der zu erwartende Rentenzahlbetrag niedriger als die zu zahlende Alhi, liegt nach ständiger Rechtsprechung des BSG ein atypischer Fall vor, bei dem die Beklagte vor der Aufforderung zur Rentenantragstellung Ermessen auszuüben hat (BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R - BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 22; BSG Urteil vom 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R - BSG SozR 3-4300 § 142 Nr. 1).
  • BSG, 21.10.1958 - 6 RKa 22/55
    Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2003 - L 10 AL 252/00
    Dieser darf aber nicht offensichtlich aussichtslos sein (BSGE 8, 178; Meyer-Ladewig aaO Rdnr 10c).
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